Am Mittwoch soll das neue Wobi-Gesetz in der zuständigen Gesetzgebungskommission behandelt werden. Das Team K fordert die Aussetzung und eine Überarbeitung des Entwurftextes. “Mit diesem Gesetz kann man nicht arbeiten”, ist Kommissionsmitglied Franz Ploner überzeugt.
Die Wohnbaureform wurde in der laufenden Legislatur als großes Vorhaben angekündigt, bisher war wenig davon zu sehen. Mit dem Gesetz zum sozialen und öffentlichen Wohnbau kommt nun ein erster Teil in die zuständige Kommission. “So, wie das Gesetz im Moment geschrieben ist, weist es viele Unklarheiten auf. Außerdem werden viele wichtige Dinge mit Durchführungsverordnung der Landesregierung geregelt”, stellt Franz Ploner fest. Über die Richtlinien und Kriterien der Zuweisung, sowie über die Festlegung des Mietzins und vielen weiteren Aspekten gibt das Gesetz keine Auskünfte im Detail. Insgesamt wird im Gesetzentwurf 21 mal auf Durchführungsverordnungen der Landesregierung verwiesen
Dies wird mit Durchführungsverordnung der Landesregierung festgelegt. Bereits beim Landesgesetz Nr. 9/2018, “Raum und Landschaft”, sorgte diese Vorgehensweise für ein großes Chaos. Das Gesetz trat in Kraft und bis heute fehlen Durchführungsverordnungen, dadurch werden Prozesse verlangsamt oder vollkommen blockiert. “Besonders kritisch sehen wir es, dass die Landesregierung alleine ohne Einbeziehung von Sozialpartnern die Durchführungsverordnungen erarbeiten will”, ergänzt Maria Elisabeth Rieder.
Franz Ploner wird für das Team K daher Änderungsanträge in den Ausschuss bringen, die für die Erarbeitung der Durchführungsverordnungen mehrere Partner berücksichtigen. “Wir stellen uns auch die Frage, ob das Wohnbauinstitut mit dieser Fülle von Aufgaben nicht völlig überfordert wird. Ich werde der Gesetzgebungskommission vorschlagen, die Behandlung dieses Gesetzentwurfs auszusetzen, damit ein praktikables, lesbares und gut umsetzbares Gesetz für die Menschen in unserem Land erarbeitet werden kann”, so Ploner abschließend.