Webseite (8)

Durch­läs­sig­keit zwi­schen Stu­di­en­gän­gen und Berufs­bil­dern an der Clau­dia­na bleibt schwierig

Lebens­um­stän­de und beruf­li­che Inter­es­sen kön­nen sich ändern. Gera­de im Gesund­heits­we­sen soll­te es daher mög­lich sein, dass bereits erwor­be­ne Qua­li­fi­ka­tio­nen aner­kannt und die Aus­bil­dung dem­entspre­chend ver­kürzt wird. Dass ein Wech­sel zwi­schen Gesund­heits­be­ru­fen alles ande­re als ein­fach ist, zeigt eine Anfra­ge der Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Maria Eli­sa­beth Rieder.

Die Team-K-Abge­ord­ne­te woll­te wis­sen, ob Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten der Clau­dia­na oder bereits täti­ges Gesund­heits­per­so­nal die Mög­lich­keit haben, für ein ande­res, an der Clau­dia­na ange­bo­te­nes Berufs­bild eine ent­spre­chen­de Umschu­lung zu absol­vie­ren und ob bereits absol­vier­te Modu­le für das neue Stu­di­um aner­kannt werden. 

Die Ant­wort des Lan­des­ra­tes Mess­ner ist ernüch­ternd und unklar: “Inter­es­sen­ten müs­sen sich für die­sen Stu­di­en­gang neu bewer­ben. Das heißt erneut eine Auf­nah­me­prü­fung absol­vie­ren, um einen Stu­di­en­platz zu erhal­ten, um dann ein Ansu­chen an die medi­zi­ni­sche Fakul­tät der Uni­ver­si­tät zu stel­len, um die bereits absol­vier­ten Lehr­ver­an­stal­tun­gen aner­ken­nen zu las­sen. Jeder Stu­di­en­gang ver­fügt über einen eige­nen Stu­di­en­plan und eine eige­ne Stu­di­en­ord­nung. Alle Stu­di­en­gän­ge der Gesund­heits­be­ru­fe haben im ers­ten Semester/Jahr eini­ge gemein­sa­me Basis­fä­cher wie zum Bei­spiel Ana­to­mie, His­to­lo­gie, Phy­sio­lo­gie und Bio­che­mie. Vor­aus­set­zung für einen Ein­stieg in ande­re Stu­di­en­gän­ge ist das posi­ti­ve Gut­ach­ten sei­tens der medi­zi­ni­schen Fakul­tät. Die­se bestimmt, in ihrer Auto­no­mie, die Kri­te­ri­en der Aner­ken­nung von erwor­be­nen ECTS”,  was für Maria Eli­sa­beth Rie­der eini­ge Zwei­fel offen lässt. Der Wech­sel zwi­schen Gesund­heits­be­ru­fen gestal­tet sich somit schwie­rig, und die Aner­ken­nung von Stu­di­en­gut­ha­ben bleibt kom­pli­ziert und wenig trans­pa­rent. Wer bei­spiels­wei­se als Heb­am­me in die Kran­ken­pfle­ge oder in einen ande­ren Stu­di­en­gang wech­seln möch­te, muss wie­der von vor­ne beginnen.

Es ist kaum nach­voll­zieh­bar, dass jemand mit einem abge­schlos­se­nen Stu­di­um oder jah­re­lan­ger Berufs­er­fah­rung noch­mals ganz neu anfan­gen muss“, bemän­gelt Maria Eli­sa­beth Rie­der.„Selbst wenn vie­le Fächer wie Ana­to­mie, Phy­sio­lo­gie oder Bio­che­mie iden­tisch sind, gibt es kei­ne auto­ma­ti­sche Aner­ken­nung bereits erbrach­ter Leistungen.

Zwar kön­nen Stu­die­ren­de bei einem geplan­ten Wech­sel einen Antrag auf Aner­ken­nung ein­zel­ner Lehr­ver­an­stal­tun­gen an die medi­zi­ni­sche Fakul­tät stel­len, doch die Ent­schei­dung liegt allein im Ermes­sen der Fakul­tät. Die­se bestimmt auto­nom, wel­che Stu­di­en­leis­tun­gen ange­rech­net wer­den und ob eine ver­kürz­te Aus­bil­dungs­form mög­lich ist. “Damit bleibt eine Durch­läs­sig­keit zwi­schen den Gesund­heits­be­ru­fen rein theo­re­tisch, aber nicht prak­tisch mög­lich. Wer sich beruf­lich wei­ter­ent­wi­ckeln oder in ein ande­res Gesund­heits­feld wech­seln möch­te, steht vor unnö­ti­gen büro­kra­ti­schen Hür­den – und so ver­lie­ren wir wert­vol­les Fach­per­so­nal“, betont die Team-K-Abge­ord­ne­te.

Beitrag teilen