Maria Paul

Glei­che Regeln für alle

Arbeitnehmer/innen, Selb­stän­di­ge, Unter­neh­me­rIn­nen, Dienst­leis­ter und Hand­wer­ker — wer von der Coro­na Kri­se betrof­fen ist, erhält finan­zi­el­le Unter­stüt­zung und GIS-Befrei­un­gen bzw. Redu­zie­run­gen unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen. Die Tou­ris­mus­bran­che erhält sie bedin­gungs­los. So nicht, meint das Team K.

 

Seit Mona­ten braucht es in fast allen Sek­to­ren  finan­zi­el­le Hil­fen und Abfe­de­rungs­maß­nah­men. Die Coro­na-Kri­se betrifft nahe­zu alle. Vie­le war­ten noch auf die ver­spro­che­nen Hil­fen oder bekom­men kei­ne Unter­stüt­zung, da sie nicht berech­tigt sind. “Arbeit­neh­me­rIn­nen muss­ten nach­wei­sen, dass sie ihre Arbeits­stel­le wegen der Pan­de­mie nicht antre­ten konn­ten, ansons­ten gab es kei­ne Covid-Sofort­hil­fe. Außer­dem wird  für das Fort­füh­ren der Unter­stüt­zung die EEVE des Vor­jah­res als Berech­nungs­grund­la­ge her­an­ge­zo­gen. Vie­le büro­kra­ti­sche Hür­den — aber der Tou­ris­mus genießt ein Gieß­kan­nen­prin­zip”, erklärt Maria Eli­sa­beth Rieder.

 

Eine bedin­gungs­lo­se GIS-Befrei­ung für den Tou­ris­mus,  stellt laut Team K eine Ungleich­be­hand­lung dar. Redu­zie­run­gen für Sek­to­ren, die Umsatz­ein­bu­ßen erlit­ten haben sind rich­tig und wich­tig, aber kei­ne wahl­lo­se Befrei­ung wie im Tou­ris­mus. In vie­len Tou­ris­mus­ge­bie­ten unse­res Lan­des brach­te die Win­ter­sai­son Rekord­zah­len  und auch jetzt im Som­mer haben vie­le Betrie­be wie­der eine gute Buchungs­la­ge. “Das ist eine sehr posi­ti­ve Ent­wick­lung”, meint Paul Köl­len­sper­ger, “doch während im Nach­trags­haus­halt fest­ge­legt wird, dass Unter­neh­men, Hand­wer­ker und Dienst­leis­ter Umsatz­ein­bu­ßen im Ver­gleich zum Vor­jahr nach­wei­sen müs­sen, gilt das für den Tou­ris­mus nicht. Das fin­de ich nicht in Ord­nung und beweist wie­der ein­mal, dass die Poli­tik im Lan­de maß­geb­lich von den Ver­bän­den bestimmt wird.”

Die GIS-Befrei­ung für Tau­sen­de von Tou­ris­mus-Betrie­ben bedeu­tet feh­len­de Ein­nah­men im Lan­des­haus­halt bzw. in den Kas­sen der Gemein­den. Die Lan­des­ver­wal­tung wird zwar 80% der Aus­fäl­le an die Gemein­den erstat­ten, aber auch dies erst inner­halb Juni 2021. Auf den rest­li­chen 20% blei­ben die Gemein­den sit­zen und haben zur­zeit auch beträcht­li­che Mehr­aus­ga­ben zu stem­men. Für Inves­ti­tio­nen bleibt kaum Spiel­raum, die lau­fen­den Kos­ten wer­den mühe­voll abge­deckt. In einem Ände­rungs­an­trag zum Nach­trags­haus­halt schlägt das Team K vor, die Befrei­ung oder Redu­zie­rung der GIS für den Tou­ris­mus an Umsatz­ein­bu­ßen zu kop­peln. “Nur wer im Jahr 2020 im Ver­gleich zum Vor­jahr Umsatz­ein­bu­ßen von mehr als 50% nach­wei­sen kann, soll von der GIS befreit wer­den. Die Poli­tik ist ver­pflich­tet, hier glei­che Regeln für alle zu schaf­fen”, erläu­tert Paul Köl­len­sper­ger den Vor­schlag des Team K.

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