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Schutz vor Radon darf kei­ne Fra­ge des Geld­beu­tels sein

Wer sein Zuhau­se vor gesund­heits­schäd­li­chem Radon schüt­zen muss, soll auch finan­zi­el­le Unter­stüt­zung erhal­ten. Dafür hat sich das Team K im Süd­ti­ro­ler Land­tag ein­ge­setzt. Der Land­tag hat den Beschluss­an­trag „Schutz vor Radon: Sanie­run­gen in pri­va­ten Woh­nun­gen för­dern“ ange­nom­men. Die Lan­des­re­gie­rung ist nun beauf­tragt, bestehen­de und neue För­der­mög­lich­kei­ten zu prü­fen und ein ent­spre­chen­des För­der­mo­dell für betrof­fe­ne Haus­hal­te auszuarbeiten

Radon ist ein natür­lich vor­kom­men­des radio­ak­ti­ves Gas, das aus dem Boden in Gebäu­de ein­drin­gen und sich in Innen­räu­men anrei­chern kann. Eine lang­fris­ti­ge Belas­tung erhöht nach­weis­lich das Risi­ko, an Lun­gen­krebs zu erkran­ken. Die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on zählt Radon nach dem Rau­chen zu den wich­tigs­ten Ursa­chen für Lun­gen­krebs. „Ich freue mich sehr, dass der Land­tag unse­rem Vor­schlag zuge­stimmt hat. Erhöh­te Radon­wer­te in Wohn­räu­men stel­len ein ernst zu neh­men­des Gesund­heits­ri­si­ko dar. Wer davon betrof­fen ist, muss ent­spre­chen­de Schutz­maß­nah­men ergrei­fen kön­nen. Doch not­wen­di­ge Sanie­run­gen kön­nen schnell mit erheb­li­chen Kos­ten ver­bun­den sein“, erklärt die Team-K-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Maria Eli­sa­beth Rie­der.
Erst 2026 hat die Lan­des­re­gie­rung erst­mals Radon­ri­si­ko­ge­bie­te in Süd­ti­rol aus­ge­wie­sen. Ob ein ein­zel­nes Gebäu­de tat­säch­lich betrof­fen ist, lässt sich aller­dings nur durch eine Mes­sung fest­stel­len. Je nach Höhe der Belas­tung und den bau­li­chen Gege­ben­hei­ten kön­nen ein­fa­che Maß­nah­men aus­rei­chen oder umfang­rei­che­re Sanie­rungs­ar­bei­ten not­wen­dig wer­den. Ent­spre­chend unter­schied­lich fal­len auch die Kos­ten aus. „Nie­mand soll­te aus finan­zi­el­len Grün­den auf not­wen­di­ge Schutz­maß­nah­men ver­zich­ten müs­sen. Wer in sei­ner Woh­nung mit einer erhöh­ten Radon­be­las­tung kon­fron­tiert ist, darf mit den Kos­ten einer Sanie­rung nicht allein gelas­sen wer­den. Mit dem ange­nom­me­nen Beschluss­an­trag haben wir einen wich­ti­gen Schritt gesetzt, damit künf­tig geziel­te För­de­run­gen für betrof­fe­ne Haus­hal­te mög­lich wer­den“, betont Maria Eli­sa­beth Rieder.

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