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Team K: Rege­lung zum Kuba­tur­bo­nus muss end­lich kor­ri­giert werden

Team K: Rege­lung zum Kuba­tur­bo­nus muss end­lich kor­ri­giert wer­den­Wäh­rend Süd­ti­rol drin­gend zusätz­li­chen Wohn­raum braucht und die Bau­wirt­schaft auf neue Impul­se war­tet, blo­ckiert die Lan­des­re­gie­rung wei­ter­hin kon­kre­te Bau­vor­ha­ben. Eine seit Mona­ten bekann­te Lücke in der Wohn­re­form ver­hin­dert, dass Fami­li­en bestehen­de Gebäu­de auf­sto­cken, erwei­tern oder aus­bau­en kön­nen. Lan­des­rat Peter Brun­ner ver­spricht seit fast einem Jahr eine Kor­rek­tur – gesche­hen ist bis heu­te nichts. Für das Team K ist die­se mona­te­lan­ge Untä­tig­keit nicht län­ger hin­nehm­bar. Mit einer Anfra­ge will man end­lich kla­re Antworten.

Im ers­ten Halb­jahr 2026 wur­den in Süd­ti­rol deut­lich weni­ger Bau­ge­neh­mi­gun­gen aus­ge­stellt. Das Bau­kol­le­gi­um for­dert daher, mehr Flä­chen und Bau­rech­te für den Wohn­bau aus­zu­wei­sen. „Die­se For­de­rung ist gut und rich­tig. Wir brau­chen aber nicht nur neue Flä­chen. Mit der Wohn­re­form hat das Land aus­drück­lich auch dar­auf gesetzt, bestehen­den Wohn­raum bes­ser zu nut­zen und durch Auf­sto­ckun­gen, Erwei­te­run­gen oder den Aus­bau von Dach­ge­schos­sen zusätz­li­chen Wohn­raum zu schaf­fen. Gera­de die­se Vor­ha­ben wer­den der­zeit jedoch durch eine feh­len­de Anpas­sung beim Kuba­tur­bo­nus blo­ckiert“, kri­ti­siert Maria Eli­sa­beth Rieder.

Das Pro­blem ist ein­fach erklärt: Frü­her konn­te zum bestehen­den Gebäu­de ein Ener­gie- bezie­hungs­wei­se Kuba­tur­bo­nus von bis zu 200 Kubik­me­tern dazu­ge­rech­net wer­den. Durch die neue Berech­nungs­me­tho­de wer­den nun aber bei­spiels­wei­se auch bis­her nicht aus­ge­bau­te Dach­ge­schos­se in die bestehen­de Kuba­tur ein­ge­rech­net. Vor allem bei Gebäu­den aus den 1980er- und 1990er-Jah­ren gilt die zuläs­si­ge Kuba­tur dadurch viel­fach bereits als aus­ge­schöpft. Der Bonus kann dann gar nicht mehr oder nur teil­wei­se genutzt wer­den. „Vie­le Fami­li­en kön­nen des­halb weder auf­sto­cken noch erwei­tern oder ein Dach­ge­schoss zu Wohn­raum aus­bau­en. Ihre Pro­jek­te sind fer­tig geplant, trotz­dem kom­men sie seit Mona­ten nicht wei­ter. Es ist wider­sprüch­lich, wenn aus­ge­rech­net die Wohn­re­form, die den Aus­bau des Bestan­des erleich­tern soll­te, sol­che Pro­jek­te ver­hin­dert“, so auch Paul Köl­len­sper­ger.

Das Pro­blem ist der Lan­des­re­gie­rung seit Lan­gem bekannt. Lan­des­rat Brun­ner hat die Über­ar­bei­tung der Rege­lung mehr­fach ange­kün­digt. Auch auf wie­der­hol­te Nach­fra­gen im Land­tag hieß es stets, die Kor­rek­tur wer­de in den nächs­ten Wochen vor­ge­nom­men. Zuletzt ver­si­cher­te Brun­ner wäh­rend der Land­tags­sit­zung im Juli, dass er den ent­spre­chen­den Beschluss in der zwei­ten oder drit­ten August­wo­che in die Lan­des­re­gie­rung brin­gen wer­de. Bis heu­te ist nichts pas­siert. „Seit einem Jahr wird den Betrof­fe­nen eine Lösung ver­spro­chen. Eine kon­kre­te Umset­zung gibt es noch immer nicht. Lan­des­rat Brun­ner muss erklä­ren, war­um er sei­ne Zusa­gen nicht ein­hält und wann die neue Rege­lung tat­säch­lich in Kraft tritt. Ankün­di­gun­gen schaf­fen kei­nen ein­zi­gen zusätz­li­chen Kubik­me­ter Wohn­raum“, unter­streicht Maria Eli­sa­beth Rieder.

Die Ver­zö­ge­rung hat für die Betrof­fe­nen auch finan­zi­el­le Fol­gen. Solan­ge die Geneh­mi­gung eines Bau­pro­jek­tes aus­steht, fehlt die not­wen­di­ge Grund­la­ge für eine ver­läss­li­che Finan­zie­rung. Bereits ein Anstieg des Kre­dit­zin­ses von einem hal­ben Pro­zent kann bei hohen Kre­dit­sum­men und lan­gen Lauf­zei­ten eine erheb­li­che Mehr­be­las­tung bedeu­ten. „Mit sin­ken­den Kre­dit­zin­sen ist in den kom­men­den Mona­ten wohl kaum zu rech­nen. Eher ist davon aus­zu­ge­hen, dass sie wei­ter stei­gen. Jede zusätz­li­che Ver­zö­ge­rung kann ein Bau­pro­jekt des­halb deut­lich ver­teu­ern oder dazu füh­ren, dass Fami­li­en es sich am Ende gar nicht mehr leis­ten kön­nen“, warnt Paul Köl­len­sper­ger

Die Team-K-Abge­ord­ne­ten ver­lan­gen des­halb mit einer wei­te­ren schrift­li­chen Anfra­ge eine kla­re Ant­wort und ein kon­kre­tes Datum, wann der ange­kün­dig­te Beschluss der Lan­des­re­gie­rung vor­ge­legt und ver­ab­schie­det wird. Da anschlie­ßend noch das drei­mo­na­ti­ge Noti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren auf EU-Ebe­ne folgt, zeich­net sich bereits jetzt ab, dass die über­ar­bei­te­te Rege­lung vor­aus­sicht­lich erst 2027 in Kraft tre­ten kann. War­um hier nicht frü­her gehan­delt wur­de und wes­halb die Über­ar­bei­tung der Rege­lung so lan­ge hin­aus­ge­zö­gert wird, muss Lan­des­rat Brun­ner nun in sei­ner Ant­wort auf die ein­ge­reich­te Anfra­ge erklären.

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