Team K: Regelung zum Kubaturbonus muss endlich korrigiert werdenWährend Südtirol dringend zusätzlichen Wohnraum braucht und die Bauwirtschaft auf neue Impulse wartet, blockiert die Landesregierung weiterhin konkrete Bauvorhaben. Eine seit Monaten bekannte Lücke in der Wohnreform verhindert, dass Familien bestehende Gebäude aufstocken, erweitern oder ausbauen können. Landesrat Peter Brunner verspricht seit fast einem Jahr eine Korrektur – geschehen ist bis heute nichts. Für das Team K ist diese monatelange Untätigkeit nicht länger hinnehmbar. Mit einer Anfrage will man endlich klare Antworten.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Südtirol deutlich weniger Baugenehmigungen ausgestellt. Das Baukollegium fordert daher, mehr Flächen und Baurechte für den Wohnbau auszuweisen. „Diese Forderung ist gut und richtig. Wir brauchen aber nicht nur neue Flächen. Mit der Wohnreform hat das Land ausdrücklich auch darauf gesetzt, bestehenden Wohnraum besser zu nutzen und durch Aufstockungen, Erweiterungen oder den Ausbau von Dachgeschossen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Gerade diese Vorhaben werden derzeit jedoch durch eine fehlende Anpassung beim Kubaturbonus blockiert“, kritisiert Maria Elisabeth Rieder.
Das Problem ist einfach erklärt: Früher konnte zum bestehenden Gebäude ein Energie- beziehungsweise Kubaturbonus von bis zu 200 Kubikmetern dazugerechnet werden. Durch die neue Berechnungsmethode werden nun aber beispielsweise auch bisher nicht ausgebaute Dachgeschosse in die bestehende Kubatur eingerechnet. Vor allem bei Gebäuden aus den 1980er- und 1990er-Jahren gilt die zulässige Kubatur dadurch vielfach bereits als ausgeschöpft. Der Bonus kann dann gar nicht mehr oder nur teilweise genutzt werden. „Viele Familien können deshalb weder aufstocken noch erweitern oder ein Dachgeschoss zu Wohnraum ausbauen. Ihre Projekte sind fertig geplant, trotzdem kommen sie seit Monaten nicht weiter. Es ist widersprüchlich, wenn ausgerechnet die Wohnreform, die den Ausbau des Bestandes erleichtern sollte, solche Projekte verhindert“, so auch Paul Köllensperger.
Das Problem ist der Landesregierung seit Langem bekannt. Landesrat Brunner hat die Überarbeitung der Regelung mehrfach angekündigt. Auch auf wiederholte Nachfragen im Landtag hieß es stets, die Korrektur werde in den nächsten Wochen vorgenommen. Zuletzt versicherte Brunner während der Landtagssitzung im Juli, dass er den entsprechenden Beschluss in der zweiten oder dritten Augustwoche in die Landesregierung bringen werde. Bis heute ist nichts passiert. „Seit einem Jahr wird den Betroffenen eine Lösung versprochen. Eine konkrete Umsetzung gibt es noch immer nicht. Landesrat Brunner muss erklären, warum er seine Zusagen nicht einhält und wann die neue Regelung tatsächlich in Kraft tritt. Ankündigungen schaffen keinen einzigen zusätzlichen Kubikmeter Wohnraum“, unterstreicht Maria Elisabeth Rieder.
Die Verzögerung hat für die Betroffenen auch finanzielle Folgen. Solange die Genehmigung eines Bauprojektes aussteht, fehlt die notwendige Grundlage für eine verlässliche Finanzierung. Bereits ein Anstieg des Kreditzinses von einem halben Prozent kann bei hohen Kreditsummen und langen Laufzeiten eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten. „Mit sinkenden Kreditzinsen ist in den kommenden Monaten wohl kaum zu rechnen. Eher ist davon auszugehen, dass sie weiter steigen. Jede zusätzliche Verzögerung kann ein Bauprojekt deshalb deutlich verteuern oder dazu führen, dass Familien es sich am Ende gar nicht mehr leisten können“, warnt Paul Köllensperger
Die Team-K-Abgeordneten verlangen deshalb mit einer weiteren schriftlichen Anfrage eine klare Antwort und ein konkretes Datum, wann der angekündigte Beschluss der Landesregierung vorgelegt und verabschiedet wird. Da anschließend noch das dreimonatige Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene folgt, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die überarbeitete Regelung voraussichtlich erst 2027 in Kraft treten kann. Warum hier nicht früher gehandelt wurde und weshalb die Überarbeitung der Regelung so lange hinausgezögert wird, muss Landesrat Brunner nun in seiner Antwort auf die eingereichte Anfrage erklären.