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587 Mil­lio­nen Euro im Nachtragshaushalt

Alles in Allem umfasst der Nach­trags­haus­halt 2024 587 Mil­lio­nen Euro. Dies mag auf den ers­ten Blick eine beacht­li­che Sum­me sein, doch lohnt sich ein genaue­rer Blick auf die Auf­schlüs­se­lung der Mit­tel und deren Ver­tei­lung. Das Geld für die­sen Nach­trags­haus­halt stammt größ­ten­teils aus den Ein­nah­men, die durch die hohe Infla­ti­on gene­riert wur­den. Wäh­rend hohe Infla­ti­ons­ra­ten dem Staat höhe­re Steu­er­ein­nah­men besche­ren, trifft dies ins­be­son­de­re den Mit­tel­stand, die Arbeit­neh­mer­schaft und Selb­stän­di­ge. Höhe­re Prei­se bedeu­ten höhe­re Steu­er­ein­nah­men, doch die Belas­tung tra­gen die Bürger:innen, wenn die Prei­se stei­gen, die Löh­ne aber nicht.

Aber was erhal­ten die Steuerzahler:innen zurück: Was gibt es für die vie­len Steuerzahler:innen im Gegen­zug zu die­sem Rekord­haus­halt? Es gibt kei­ne Erhö­hung der Sti­pen­di­en für Kin­der von Ange­stell­ten. Fami­li­en, in denen bei­de Eltern arbei­ten, erhal­ten kei­nen Bei­trag zur Zahn­span­ge. Die Bei­trä­ge zur Wohn­bau­för­de­rung blei­ben unver­än­dert oder stei­gen nicht, trotz der stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten. Die meis­ten Sozi­al­bei­trä­ge wur­den seit über zehn Jah­ren nicht angepasst.

Gehalts­an­pas­sun­gen im öffent­li­chen Dienst: 350 Mio. Euro ste­hen für die Gehäl­ter der Lan­des­be­diens­te­ten für die nächs­ten drei Jah­re zur Ver­fü­gung, für 2024 sind es 150 Mio. Die­se Mit­tel sind jedoch nicht nur für die infla­ti­ons­be­ding­te Anpas­sung vor­ge­se­hen, son­dern auch für Kol­lek­tiv­ver­trags­ver­hand­lun­gen für die Bereichs­ver­trä­ge. Die Fra­ge bleibt, ob die­se Mit­tel aus­rei­chen, um eine ange­mes­se­ne Infla­ti­ons­an­pas­sung zu gewähr­leis­ten. Wie wird die Infla­ti­ons­an­pas­sung kon­kret gestal­tet? Wer­den alle Gehalts­be­stand­tei­le wie Grund­ge­halt, Son­der­er­gän­zungs­zu­la­ge und Dienst­al­ter erhöht?

Öffent­li­cher Dienst und Pen­si­ons­re­ge­lun­gen: Ein bedeu­ten­der Pos­ten im Nach­trags­haus­halt sind die Gel­der für die Vor­stre­ckung der Abfer­ti­gung im öffent­li­chen Dienst. Die Details die­ser Rege­lung sind noch nicht voll­stän­dig geklärt. Wer­den auch „vor­zei­tig in Pen­si­on gegan­ge­ne“ Bediens­te­te berücksichtigt?

Gesund­heits­be­reich: Der Gesund­heits­be­reich ist der zweit­größ­te Pos­ten im Lan­des­haus­halt. Die Fra­ge bleibt, ob die­se Mit­tel effek­tiv ein­ge­setzt wer­den. Hat sich bei den War­te­zei­ten für Behand­lun­gen etwas ver­bes­sert? Vie­le Süd­ti­ro­le­rin­nen und Süd­ti­ro­ler sehen sich gezwun­gen, pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen abzu­schlie­ßen, da die War­te­zei­ten in der öffent­li­chen Gesund­heits­ver­sor­gung zuneh­mend län­ger werden.

Wohn­bau­för­de­rung und Haus­pfle­ge: Auch im Bereich der Wohn­bau­för­de­rung gibt es immer wie­der Rück­mel­dun­gen von Sei­ten der Bürger:innen, so wur­den bei­spiels­wei­se Bera­tungs­ter­mi­ne aus­ge­setzt und Antragsteller:innen ste­hen allei­ne da. Die Haus­pfle­ge soll durch eine Erhö­hung der Stun­den und der Zahl der Bediens­te­ten ver­bes­sert wer­den. Dabei stellt sich die Fra­ge, ob wir aus­rei­chend auf die Arbeits­kräf­te schau­en, die bereits vor Ort sind.

Der Nach­trags­haus­halt von 587 Mil­lio­nen Euro zeigt auf, wie die Mit­tel­ver­tei­lung in den ver­schie­de­nen Berei­chen ist. Die­se Zah­len sind sehr beein­dru­ckend, bleibt jedoch die Fra­ge, wie gut die­se Mit­tel tat­säch­lich die Bedürf­nis­se der Bürger:innen abde­cken. Gera­de in Zei­ten hoher Infla­ti­on ist es ent­schei­dend, dass die Men­schen in unse­rem Land von den zusätz­li­chen Ein­nah­men auch spür­ba­re Vor­tei­le erhalten.


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