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Lan­ge gefor­dert, jetzt umge­setzt – Abfer­ti­gung bin­nen 90 Tagen

Manch­mal braucht es einen lan­gen Atem, bis sich etwas bewegt. Seit 2020 hat das Team K immer wie­der nach­ge­hakt, Anfra­gen gestellt und bei den Haus­halts­de­bat­ten die Umset­zung gefor­dert. Nun wird die For­de­rung für die Lan­des­be­diens­te­ten end­lich kon­kret umge­setzt: Künf­tig wird die Abfer­ti­gung inner­halb von 90 Tagen und in einer ein­zi­gen Tran­che aus­be­zahlt. Bis­lang muss­ten öffent­li­che Bediens­te­te nach ihrem Aus­schei­den aus dem Dienst bis zu 27 Mona­te und teil­wei­se noch län­ger auf ihr Geld warten.

„Ich freue mich wirk­lich, dass die­se Lösung jetzt kommt. Denn die Abfer­ti­gung ist kein Geschenk, son­dern Geld, das sich die Bediens­te­ten über vie­le Jah­re erar­bei­tet haben. Mehr als zwei Jah­re dar­auf war­ten zu müs­sen, war wirk­lich eine Zumu­tung“, sagt Maria Eli­sa­beth Rie­der. Der Weg dort­hin war lang. Bereits im Jän­ner 2020 wur­de der Beschluss­an­trag der Team-K-Abge­ord­ne­ten zur Vor­stre­ckung der Abfer­ti­gung im Süd­ti­ro­ler Land­tag ange­nom­men. Noch im sel­ben Jahr bestä­tig­te ein Rechts­gut­ach­ten, dass eine frü­he­re Aus­zah­lung durch das Land recht­lich mög­lich ist. Trotz­dem blieb die Umset­zung aus. Maria Eli­sa­beth Rie­der ließ das The­ma aber nicht fal­len. Über Jah­re brach­te sie es immer wie­der auf die poli­ti­sche Tages­ord­nung – mit Anfra­gen, wei­te­ren Vor­stö­ßen und wie­der­holt bei den Debat­ten zum Lan­des- und Nach­trags­haus­halt. Dabei ging es stets um die­sel­be Fra­ge: War­um sol­len Bediens­te­te jah­re­lang auf Geld war­ten, das ihnen zusteht, wenn eine Vor­stre­ckung durch das Land mög­lich ist?

„Manch­mal braucht poli­ti­sche Arbeit einen lan­gen Atem. Ent­schei­dend ist, nicht locker­zu­las­sen, wenn man von einer Sache über­zeugt ist. Jetzt zählt aber vor allem, dass die ange­kün­dig­te Rege­lung tat­säch­lich funk­tio­niert und die Lan­des­be­diens­te­ten inner­halb der 90 Tage zu ihrem Geld kom­men.“ Damit ist das The­ma für Maria Eli­sa­beth Rie­der aller­dings noch nicht abge­schlos­sen. Denn die neue Rege­lung betrifft zunächst die Lan­des­be­diens­te­ten. Offen ist immer noch die Fra­ge, was mit dem Per­so­nal des Lan­des­ge­sund­heits­diens­tes und den ande­ren öffent­li­chen Bediens­te­ten geschieht, die eben­falls lan­ge auf ihre Abfer­ti­gung war­ten müs­sen. Sie hat des­halb bereits eine wei­te­re Anfra­ge ein­ge­reicht. Sie will wis­sen, ob auch für die­se Bediens­te­ten eine Aus­zah­lung inner­halb von 90 Tagen vor­ge­se­hen ist und, wenn nicht, ob eine ent­spre­chen­de Rege­lung geplant ist. Die Vor­stre­ckung der Abfer­ti­gung für die Lan­des­be­diens­te­ten ist ein wich­ti­ger Schritt. Jetzt braucht es auch für die ande­ren öffent­lich Bediens­te­ten eine ver­gleich­ba­re Lösung. Und wer Maria Eli­sa­beth Rie­der kennt, weiß: Sie wird auch hier dranbleiben.

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