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ALLEN ELTERN DIESELBEN RECHTE

Das Team K bringt zur Haus­halts­de­bat­te eine Tages­ord­nung ein, die Eltern­zei­ten und War­te­stän­de aus Erzie­hungs­grün­den im öffent­li­chen und pri­va­ten Dienst gleichstellt.

Eltern­zeit und War­te­stän­de aus Erzie­hungs­grün­den wer­den im öffent­li­chen Dienst und in der Pri­vat­wirt­schaft unter­schied­lich gehand­habt. Dies geht zu Las­ten des Berufs­le­bens von Frau­en und beein­träch­tigt Frau­en auch in den Mög­lich­kei­ten ihrer Ent­wick­lung. “Zu oft über­wie­gen prak­ti­sche Über­le­gun­gen den eigent­li­chen Fähig­kei­ten und Nei­gun­gen der Frau. Der öffent­li­che Dienst bringt mehr Vor­tei­le in Eltern­zeit und War­te­stand, daher bevor­zu­gen Frau­en den öffent­li­chen Dienst”, meint Maria Eli­sa­beth Rieder.

Bei der Eltern­zeit gibt es zwi­schen öffent­li­chem und pri­va­tem Dienst nur gerin­ge Unter­schie­de (8 besol­de­te Mona­te gegen­über 6 besol­de­ten Mona­ten), die War­te­stän­de aus Erzie­hungs­grün­den unter­schei­den sich jedoch beträchtlich. 

Öffent­li­che Bediens­te­te haben die Mög­lich­keit, einen War­te­stand für maxi­mal zwei Jah­re zu bean­spru­chen. Die­ser unbe­zahl­te War­te­stand zählt nicht für die Lauf­bahn, die Abfer­ti­gung und den Urlaub. Er zählt aber für das Ruhe­ge­halt, wobei die Ver­wal­tung sämt­li­che Pen­si­ons­bei­trä­ge, ein­schließ­lich des zu Las­ten des Per­so­nals gehen­den Bei­trags­an­teils, ein­zahlt. “Hier wird die Ungleich­be­hand­lung offen­sicht­lich, die im Sin­ne der Chan­cen­gleich­heit und Wahl­frei­heit von Frau­en und auch Fami­li­en auf­ge­ho­ben wer­den muss”, stellt Rie­der fest.

Das Team K schlägt daher vor, dass die Lan­des­re­gie­rung inner­halb des Jah­res 2020 über­prüft, wel­che Vor­aus­set­zun­gen not­wen­dig sind und wie vie­le finan­zi­el­le Mit­tel benö­tigt wer­den, um die Anglei­chung der Eltern­zei­ten und War­te­stän­de aus Erzie­hungs­grün­den vor­zu­neh­men. Im Anschluss soll ein Fonds ein­ge­rich­tet wer­den, der die benö­tig­ten Gel­der vorsieht.

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