Das Team K bringt zur Haushaltsdebatte eine Tagesordnung ein, die Elternzeiten und Wartestände aus Erziehungsgründen im öffentlichen und privaten Dienst gleichstellt.
Elternzeit und Wartestände aus Erziehungsgründen werden im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft unterschiedlich gehandhabt. Dies geht zu Lasten des Berufslebens von Frauen und beeinträchtigt Frauen auch in den Möglichkeiten ihrer Entwicklung. “Zu oft überwiegen praktische Überlegungen den eigentlichen Fähigkeiten und Neigungen der Frau. Der öffentliche Dienst bringt mehr Vorteile in Elternzeit und Wartestand, daher bevorzugen Frauen den öffentlichen Dienst”, meint Maria Elisabeth Rieder.
Bei der Elternzeit gibt es zwischen öffentlichem und privatem Dienst nur geringe Unterschiede (8 besoldete Monate gegenüber 6 besoldeten Monaten), die Wartestände aus Erziehungsgründen unterscheiden sich jedoch beträchtlich.
Öffentliche Bedienstete haben die Möglichkeit, einen Wartestand für maximal zwei Jahre zu beanspruchen. Dieser unbezahlte Wartestand zählt nicht für die Laufbahn, die Abfertigung und den Urlaub. Er zählt aber für das Ruhegehalt, wobei die Verwaltung sämtliche Pensionsbeiträge, einschließlich des zu Lasten des Personals gehenden Beitragsanteils, einzahlt. “Hier wird die Ungleichbehandlung offensichtlich, die im Sinne der Chancengleichheit und Wahlfreiheit von Frauen und auch Familien aufgehoben werden muss”, stellt Rieder fest.
Das Team K schlägt daher vor, dass die Landesregierung innerhalb des Jahres 2020 überprüft, welche Voraussetzungen notwendig sind und wie viele finanzielle Mittel benötigt werden, um die Angleichung der Elternzeiten und Wartestände aus Erziehungsgründen vorzunehmen. Im Anschluss soll ein Fonds eingerichtet werden, der die benötigten Gelder vorsieht.