Ein starkes Zeichen zum Tag der Frau am 08. März wurde im Südtiroler Landtag gesetzt. Der Beschlussantrag des Team K zur Planung und Realisierung eines Frauenhauses in Bozen wurde einstimmig genehmigt.
Die Statistiken über Gewalt gegen Frauen in Italien, aber auch in Südtirol sind alarmierend. In Italien wurden im Jahr 2023 109 Frauen getötet, wobei 90 dieser Fälle im familiären Umfeld stattfanden. Von diesen wurden 58 Frauen von ihren Partner- oder Expartnern ermordet. Diese Zahlen sind erschütternd und verdeutlichen die traurige Realität der Gewalt, mit der Frauen konfrontiert sind, auch hier bei uns.
In den letzten 30 Jahren sind in Südtirol 32 Frauen Opfer von Femizid geworden, in den letzten fünf Jahren allein waren es 13. Diese Zahlen zeigen, dass Gewalttaten gegen Frauen in Südtirol leider immer noch alltäglich sind. Jede dritte Frau wird laut offiziellen Schätzungen mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur ein individuelles Problem ist, sondern eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung gegenüber Frauen darstellt. Die Istanbul-Konvention definiert “geschlechtsspezifische Gewalt” als jede Handlung, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen, sozialen oder wirtschaftlichen Schäden bei Frauen führt oder führen kann. Dazu gehören auch häusliche Gewalt und alle Formen von Gewalt innerhalb der Familie.
Um dem entgegenzuwirken, wurden in Südtirol Gesetze wie das Landesgesetz Nr. 13/2021 zur Gewaltprävention verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet das Land Südtirol dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen. Mit der Errichtung eines “ständigen Koordinierungstisches”, wurde hier ein wichtiger Schritt gesetzt, um einen dreijährigen Landesplan zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auszuarbeiten.
Ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen ist die Stärkung der Frauenhausdienste. Derzeit gibt es fünf Frauenhausdienste in Südtirol, aber es besteht ein deutlicher Mangel an geschützten Unterkunftsplätzen, insbesondere in Bozen. Laut der Konvention von Istanbul sollten in Südtirol 52 geschützte Unterkunftsplätze verfügbar sein, derzeit sind jedoch nur 38 vorhanden.
Besonders in Bozen zeigt sich ein Mangel an geschützten Plätzen. Die Verfügbarkeit ausreichender Plätze in Frauenhäusern ist von grundlegender Bedeutung, um Frauen und ihre Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Dies erfordert nicht nur die Schaffung neuer Unterkünfte, sondern auch die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen hinsichtlich Sicherheit, Privatsphäre und Zugänglichkeit. Deshalb muss eine schnelle Planung und Realisierung eines neuen Frauenhauses in Bozen umgesetzt werden.
Hier der Videobeitrag zur Erläuterung des Beschlussantrages