FRauen Landtag alle

Ein­stim­mig für ein Frauenhaus

Ein star­kes Zei­chen zum Tag der Frau am 08. März wur­de im Süd­ti­ro­ler Land­tag gesetzt. Der Beschluss­an­trag des Team K zur Pla­nung und Rea­li­sie­rung eines Frau­en­hau­ses in Bozen wur­de ein­stim­mig genehmigt.

Die Sta­tis­ti­ken über Gewalt gegen Frau­en in Ita­li­en, aber auch in Süd­ti­rol sind alar­mie­rend. In Ita­li­en wur­den im Jahr 2023 109 Frau­en getö­tet, wobei 90 die­ser Fäl­le im fami­liä­ren Umfeld statt­fan­den. Von die­sen wur­den 58 Frau­en von ihren Part­ner- oder Expart­nern ermor­det. Die­se Zah­len sind erschüt­ternd und ver­deut­li­chen die trau­ri­ge Rea­li­tät der Gewalt, mit der Frau­en kon­fron­tiert sind, auch hier bei uns.

In den letz­ten 30 Jah­ren sind in Süd­ti­rol 32 Frau­en Opfer von Femi­zid gewor­den, in den letz­ten fünf Jah­ren allein waren es 13. Die­se Zah­len zei­gen, dass Gewalt­ta­ten gegen Frau­en in Süd­ti­rol lei­der immer noch all­täg­lich sind. Jede drit­te Frau wird laut offi­zi­el­len Schät­zun­gen min­des­tens ein­mal in ihrem Leben Opfer von Gewalt.

Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, dass geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt nicht nur ein indi­vi­du­el­les Pro­blem ist, son­dern eine Men­schen­rechts­ver­let­zung und eine Form der Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über Frau­en dar­stellt. Die Istan­bul-Kon­ven­ti­on defi­niert “geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt” als jede Hand­lung, die zu kör­per­li­chen, sexu­el­len, psy­chi­schen, sozia­len oder wirt­schaft­li­chen Schä­den bei Frau­en führt oder füh­ren kann. Dazu gehö­ren auch häus­li­che Gewalt und alle For­men von Gewalt inner­halb der Familie.

Um dem ent­ge­gen­zu­wir­ken, wur­den in Süd­ti­rol Geset­ze wie das Lan­des­ge­setz Nr. 13/2021 zur Gewalt­prä­ven­ti­on ver­ab­schie­det. Die­ses Gesetz ver­pflich­tet das Land Süd­ti­rol dazu, Maß­nah­men zu ergrei­fen, um Gewalt gegen Frau­en und Kin­der zu bekämp­fen. Mit der Errich­tung eines “stän­di­gen Koor­di­nie­rungs­ti­sches”, wur­de hier ein wich­ti­ger Schritt gesetzt, um einen drei­jäh­ri­gen Lan­des­plan zur Bekämp­fung geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt auszuarbeiten.

Ein zen­tra­ler Bestand­teil die­ser Bemü­hun­gen ist die Stär­kung der Frau­en­haus­diens­te. Der­zeit gibt es fünf Frau­en­haus­diens­te in Süd­ti­rol, aber es besteht ein deut­li­cher Man­gel an geschütz­ten Unter­kunfts­plät­zen, ins­be­son­de­re in Bozen. Laut der Kon­ven­ti­on von Istan­bul soll­ten in Süd­ti­rol 52 geschütz­te Unter­kunfts­plät­ze ver­füg­bar sein, der­zeit sind jedoch nur 38 vorhanden.

Beson­ders in Bozen zeigt sich ein Man­gel an geschütz­ten Plät­zen. Die Ver­füg­bar­keit aus­rei­chen­der Plät­ze in Frau­en­häu­sern ist von grund­le­gen­der Bedeu­tung, um Frau­en und ihre Kin­der vor häus­li­cher Gewalt zu schüt­zen. Dies erfor­dert nicht nur die Schaf­fung neu­er Unter­künf­te, son­dern auch die Berück­sich­ti­gung der spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se der Betrof­fe­nen hin­sicht­lich Sicher­heit, Pri­vat­sphä­re und Zugäng­lich­keit. Des­halb muss eine schnel­le Pla­nung und Rea­li­sie­rung eines neu­en Frau­en­hau­ses in Bozen umge­setzt werden.

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