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Kon­kre­te Schrit­te zur Lohn­ge­rech­tig­keit für Frau­en setzen

In die­ser Land­tags­wo­che wird ein Beschluss­an­trag des Team K zum Gen­der Pay Gap behan­delt. Es wer­den kon­kre­te Maß­nah­men für eine Lohn­ge­rech­tig­keit für Frau­en vor­ge­schla­gen. Süd­ti­rols Betrie­ben soll ein Online-Tool zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, um Lohn­trans­pa­renz zu ermög­li­chen. Wer die­se nicht gewähr­leis­tet, ver­liert die IRAP-Redu­zie­rung und das Anrecht auf Wirtschaftsförderungen 

 

Ende April reich­te das Team K einen umfas­sen­den Gesetz­ent­wurf zur Bekämp­fung des Lohn­un­gleich­heit zwi­schen Frau­en und Män­nern ein. Die­sem war bereits vor zwei Jah­ren ein Beschluss­an­trag vor­an­ge­gan­gen, der in die­ser Land­tags­sit­zung behan­delt wird. “Der Lohn­un­ter­schied zwi­schen Frau­en und Män­nern liegt in Süd­ti­rol  seit Jah­ren unver­än­dert bei 17%. Das bedeu­tet Frau­en bekom­men für die glei­che Arbeit oft bedeu­tend weni­ger Geld. Kon­kret wur­de bis­her wenig unter­nom­men, um dies zu ändern. Natür­lich müs­sen die Betrie­be auch wei­ter­hin die Löh­ne mit  ihren Ange­stell­ten selbst ver­han­deln und ihre  Mit­ar­bei­te­rIn­nen nach Leis­tung bezah­len kön­nen, doch nied­ri­ge­rer Lohn für glei­che Arbeit, nur, weil ich eine Frau, das muss end­lich auf­hö­ren ”, erklärt Maria Eli­sa­beth Rieder.

Mit die­sem Beschluss­an­trag möch­te das Team K eine Dis­kus­si­on und einen Para­dig­men­wech­sel in Sachen Lohn­ge­rech­tig­keit errei­chen. So soll es ver­schie­de­ne Vor­tei­le für Unter­neh­men geben, die ihre Löh­ne offen­le­gen. Um die Offen­le­gung der Löh­ne ohne gro­ßen büro­kra­ti­schen Auf­wand zu ermög­li­chen, stellt das Land den Fir­men ein geeig­ne­tes Tool zur Ver­fü­gung. Die Daten wer­den ein­ge­ge­ben, anony­mi­siert und eine Offen­le­gung der Löh­ne von Frau­en und Män­nern mit ver­gleich­ba­ren Auf­ga­ben ermög­licht. “Mit einem an die Süd­ti­ro­ler Bedürf­nis­se ange­pass­ten Tool kön­nen auch klei­ne Betrie­be, von denen es in Süd­ti­rol vie­le gibt, arbei­ten und ihre Bereit­schaft zur Lohn­trans­pa­renz signa­li­sie­ren. Betrie­be, die nicht zur Lohn­trans­pa­renz bereit sind, sol­len in Zukunft von den Wirt­schafts­för­de­run­gen aus­ge­schlos­sen wer­den. Eben­so soll die IRAP-Sen­kung an die ver­pflich­ten­de Lohn­trans­pa­renz gebun­den wer­den”, schlägt Rie­der im Beschluss­an­trag vor.

In meh­re­ren euro­päi­schen Län­dern gibt es bereits die Ver­pflich­tung zur Lohn­trans­pa­renz. Däne­mark hat bereits im Jah­re 2007 den Equal Pay Act ein­ge­führt. Das Gesetz ver­pflich­tet Unter­neh­men dazu, ihre Gehalts­sta­tis­ti­ken in Bezug auf das Geschlecht zu ver­öf­fent­li­chen. In Deutsch­land ist das „Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz“ seit Juli 2017 in Kraft. Die Schweiz ver­wen­det das Tool “Logib”, das Unter­neh­men ermög­licht fest­zu­stel­len, wie groß die Lohn­un­gleich­heit ist.

“Es ist zu wenig, nur ein­mal jähr­lich am Equal Pay Day auf die Loh­nun­ge­rech­tig­keit zwi­schen den Geschlech­tern hin­zu­wei­sen. Kon­kre­te Maß­nah­men, um dage­gen anzu­kämp­fen, müs­sen gesetzt wer­den”, for­dert Rie­der. Der ers­te Schritt dafür ist eine Dis­kus­si­on über den Gen­der Pay Gap im höchs­ten demo­kra­tisch gewähl­ten Gre­mi­um Süd­ti­rols, dem Land­tag. Das Team K appel­liert an die ande­ren poli­ti­schen Kräf­te: “Set­zen wir gemein­sam ein Zei­chen gegen die Loh­nun­ge­rech­tig­keit, Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen und Akti­ons­ta­ge rei­chen nicht mehr aus.”

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