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Nach­trags­haus­halt: Ent­schei­dend ist, was bei den Men­schen ankommt

Mit dem Nach­trags­haus­halt ste­hen dem Land mehr als eine Mil­li­ar­de Euro an zusätz­li­chen Mit­teln zur Ver­fü­gung. Die­se Sum­me ist Aus­druck der wirt­schaft­li­chen Stär­ke Süd­ti­rols. Gleich­zei­tig muss aber die Fra­ge gestellt wer­den, ob die­ser Wohl­stand auch bei den Men­schen ankommt, die ihn durch ihre Arbeit, ihre Steu­ern und ihren täg­li­chen Ein­satz ermöglichen.

In mei­ner Wort­mel­dung im Süd­ti­ro­ler Land­tag habe ich des­halb meh­re­re Berei­che ange­spro­chen, in denen wei­ter­hin gro­ßer Hand­lungs­be­darf besteht. In der Gesund­heits­ver­sor­gung war­ten vie­le Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten nach wie vor mona­te­lang auf Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen. Beson­ders im Pus­ter­tal stellt zudem der Haus­ärz­te­man­gel älte­re und chro­nisch kran­ke Men­schen vor erheb­li­che Schwie­rig­kei­ten. Auch die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Sani­täts­be­trie­bes lei­den unter Per­so­nal­man­gel, zuneh­men­der Büro­kra­tie und unzu­rei­chen­den IT-Sys­te­men. Ent­schei­dend muss sein, ob orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men am Ende tat­säch­lich mehr Zeit für die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten schaffen.

Auch im Sozi­al­be­reich blei­ben zen­tra­le Pro­ble­me unge­löst. Tau­sen­de Anträ­ge auf Pfle­ge­ein­stu­fung sind noch unbe­ar­bei­tet, wäh­rend die Zahl der Gesu­che wei­ter steigt. Das neue Ver­fah­ren für Men­schen mit Demenz bringt zwar ein­zel­ne Ver­ein­fa­chun­gen, schöpft die Mög­lich­kei­ten einer wirk­lich unbü­ro­kra­ti­schen und raschen Ein­stu­fung jedoch nicht aus. Gleich­zei­tig war­ten mehr als 900 Sozi­al­geld­be­zie­hen­de wei­ter­hin auf die ange­kün­dig­te Auf­sto­ckung ihrer nied­ri­gen Renten.

Bei der Som­mer­be­treu­ung sind Fami­li­en nach wie vor auf meh­re­re Ange­bo­te und viel­fach auf die Unter­stüt­zung der Groß­el­tern ange­wie­sen. Auch die Erhö­hung des Lan­des­kin­der­gel­des bleibt über­schau­bar. Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist, dass Ein­kom­mens­gren­zen bei vie­len Sozi­al­leis­tun­gen nicht aus­rei­chend an die Infla­ti­on ange­passt wur­den. Eine gerin­ge Lohn­er­hö­hung kann des­halb dazu füh­ren, dass Fami­li­en wich­ti­ge Unter­stüt­zun­gen ver­lie­ren, obwohl ihre tat­säch­li­che Kauf­kraft nicht gestie­gen ist.

Offen sind zudem wich­ti­ge Fra­gen zu den Gehalts­ver­hand­lun­gen im öffent­li­chen Dienst, zur Abgel­tung der Infla­ti­on und zur Aus­zah­lung der Abfer­ti­gungs­vor­schüs­se. Der Nach­trags­haus­halt bie­tet die finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten, kon­kre­te Ver­bes­se­run­gen umzu­set­zen. Ent­schei­dend ist nun, wie die Mit­tel ver­teilt wer­den, wann sie bei den Betrof­fe­nen ankom­men und ob sie im All­tag tat­säch­lich eine spür­ba­re Ent­las­tung brin­gen. Ein Nach­trags­haus­halt die­ser Grö­ßen­ord­nung bie­tet die Chan­ce, bestehen­de Pro­ble­me ent­schlos­sen anzu­ge­hen und kon­kre­te Ver­bes­se­run­gen auf den Weg zu brin­gen. Ent­schei­dend ist nicht, wie vie­le Maß­nah­men ange­kün­digt wer­den, son­dern was davon tat­säch­lich bei den Men­schen ankommt. Öffent­li­che Mit­tel müs­sen dort ein­ge­setzt wer­den, wo sie den All­tag spür­bar erleich­tern, eine ver­läss­li­che Ver­sor­gung gewähr­leis­ten und jene stär­ken, die mit ihrer Arbeit und ihrem Ein­satz zum Wohl­stand unse­res Lan­des beitragen. 

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