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Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keits­er­klä­rung: Digi­ta­li­sie­rung bleibt Zukunftsmusik

Die Digi­ta­li­sie­rung der Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keits­er­klä­rung lässt wei­ter­hin auf sich war­ten. Das geht aus der Ant­wort von Lan­des­haupt­mann Arno Kom­patscher auf eine Anfra­ge der Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Maria Eli­sa­beth Rie­der her­vor. Dem­nach befin­den sich Land, Daten­schutz­be­hör­de, Lan­des­ge­richt und SIAG nach wie vor in Abstim­mun­gen über tech­ni­sche und daten­schutz­recht­li­che Details. Die digi­ta­le Abga­be und die Aus­stel­lung der Erklä­run­gen sol­len laut aktu­el­lem Plan ab 1. Jän­ner 2028 mög­lich sein.

„Die Ant­wort zeigt deut­lich, dass die Digi­ta­li­sie­rung der Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keits­er­klä­rung noch in wei­ter Fer­ne liegt“, kri­ti­siert Maria Eli­sa­beth Rie­der. Zwar wer­de seit Jah­ren über die Moder­ni­sie­rung gespro­chen, kon­kre­te Ergeb­nis­se für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sei­en aber wei­ter­hin nicht sichtbar.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch sei die Situa­ti­on regel­mä­ßig vor Wah­len. Tau­sen­de Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten müs­sen ihre Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keits­er­klä­rung in Bozen abho­len. Die Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keits­er­klä­run­gen sind nach wie vor in Papier­form in Kar­tei­schrän­ken abge­legt. „Wir befin­den uns hier noch im digi­ta­len Mit­tel­al­ter und so schnell wird sich wohl nichts ändern“, so die Team K Abgeordnete.

Die Lage habe sich durch den Ein­sturz des Gerichts­ge­bäu­des zusätz­lich ver­schärft. Den­noch wird die voll­stän­di­ge Digi­ta­li­sie­rung laut Lan­des­re­gie­rung erst in meh­re­ren Jah­ren Rea­li­tät wer­den. Für Maria Eli­sa­beth Rie­der ist klar: „Wäh­rend über­all von Digi­ta­li­sie­rung gespro­chen wird, lagern die Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keits­er­klä­run­gen in Papier­form wei­ter­hin in Kar­tei­schrän­ken. Das ist nicht nur rück­stän­dig, son­dern ange­sichts der Bedeu­tung die­ser Doku­men­te völ­lig unver­ständ­lich. Wenn selbst der Ein­sturz des Gerichts­ge­bäu­des eine digi­ta­le Lösung nicht beschleu­nigt, zeigt das, wie groß der Nach­hol­be­darf in der Ver­wal­tung tat­säch­lich ist.“ Die Abge­ord­ne­te for­dert, die Digi­ta­li­sie­rung der Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keits­er­klä­run­gen mit deut­lich höhe­rer Prio­ri­tät vor­an­zu­trei­ben und die not­wen­di­gen recht­li­chen und tech­ni­schen Hür­den rasch zu besei­ti­gen. Ziel müs­se sein, dass die Erklä­rung und die Aus­stel­lung der Beschei­ni­gung so bald wie mög­lich voll­stän­dig digi­tal abge­wi­ckelt wer­den können.

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