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Team K: Für die Teil­nah­me an Gemein­de­wah­len soll künf­tig eine Eigen­erklä­rung zur Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keit reichen

Team K: Für die Teil­nah­me an Gemein­de­wah­len soll künf­tig eine Eigen­erklä­rung zur Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keit rei­chen

Zustim­mung im Gesetz­ge­bungs­aus­schuss Gesetz­ge­bungs­aus­schuss der Regi­on zu einem Vor­schlag des Team K zum Büro­kra­tie­ab­bau: Künf­tig soll für die Kan­di­da­tur bei Gemein­de­wah­len eine ein­fa­che Eigen­erklä­rung zur Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keit aus­rei­chen. Die amt­li­che Erklä­rung muss somit nur noch von den gewähl­ten Gemeinderät:innen nach der Wahl vor­ge­legt werden.

Eine Vor­aus­set­zung, um bei Gemein­de­wah­len zu kan­di­die­ren, ist die Vor­la­ge der Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keits­er­klä­rung. Die Aus­stel­lung und Aus­hän­di­gung einer sol­chen Beschei­ni­gung erfolgt direkt am Schal­ter des Lan­des­ge­richts Bozen. Maria Eli­sa­beth Rie­der, berich­te­te heu­te  im  1. Gesetz­ge­bungs­us­schuss über die Sze­nen wäh­rend der Ein­rei­chungs­pha­se der Kan­di­da­tu­ren bei den letz­ten Gemein­de­wah­len: Anfahr­ten aus dem gan­zen Land nach Bozen, lan­ge War­te­zei­ten von bis zu vier Stun­den, Pro­tes­te und orga­ni­sa­to­ri­sche Schwie­rig­kei­ten führ­ten zu einem chao­ti­schen Ablauf. Über­las­te­te Mitarbeiter:innen und wei­nen­de Antragsteller:innen, die um ihre Fris­ten fürch­te­ten, waren die Fol­ge. Das aktu­el­le Ver­fah­ren ist zeit­auf­wen­dig und nicht digi­ta­li­siert. Antragsteller:innen müs­sen per­sön­lich zum Lan­des­ge­richt in Bozen, um ihre Sprach­grup­pen­zu­ge­hö­rig­keit zu erklä­ren und die Beschei­ni­gung abzu­ho­len. Die­se Situa­ti­on ist sowohl für die Bürger:innen als auch für das Per­so­nal belas­tend. Die SVP hat  im Land­tag bereits einen Antrag auf Digi­ta­li­sie­rung der Beschei­ni­gung ein­ge­bracht, die Umset­zung erfor­dert aber Zeit, wes­halb es jetzt eine Lösung braucht.

„Unser Gesetz­ent­wurf zur Ein­füh­rung der Eigen­erklä­rung ist eine ein­fa­che Lösung, die zudem zum Büro­kra­tie­ab­bau bei­trägt. Wir wis­sen aus Erfah­rung, wie lan­ge die Digi­ta­li­sie­rung in Süd­ti­rol auf  sich war­ten lässt. Auch bei öffent­li­chen Ver­ga­ben ist es bereits so,  dass Eigen­erklä­rungrn aus­rei­chen – die voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on muss nur der Zuschlags­emp­fän­ger vor­le­gen”, erklärt Maria Eli­sa­beth Rie­der, Abge­ord­ne­te des Team K. 

Trotz des nega­ti­ven Gut­ach­tens des Rates der Gemein­den wur­de der Gesetz­ent­wurf in der heu­ti­gen Sit­zung geneh­migt. Für Paul Köl­len­sper­ger ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung:  “Die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung geht nur schlep­pend  vor­an. Ich erin­ne­re an die kost­spie­li­gen Fehl­grif­fe im Sani­täts­be­trieb, den zig Mil­lio­nen Euro für geschei­ter­te Soft­ware­pro­jek­te bei Alpe­ria und vie­len ande­ren Bei­spie­len. In die­sem Kon­text ist unser Vor­schlag mehr als ver­nünf­tig: Er ist sim­pel, sofort umsetz­bar, ver­ur­sacht kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten und ist vor allem sinnvoll.”

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