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Über­prü­fung der Berech­nung der Sozi­al­leis­tun­gen für Alleiner-ziehende,Getrenntlebende und Einelternfamilien

Die Situa­ti­on der Allein­er­zie­hen­den in Süd­ti­rol ist alar­mie­rend. Laut der Sozio­lo­gin Hei­di Fla­rer, die im Auf­trag der Süd­ti­ro­ler Platt­form für Allein­er­zie­hen­de EO einen detail­lier­ten Bericht ver­fasst hat, gibt es in Süd­ti­rol rund 15.000 Kin­der und Jugend­li­che, die mit einem allein­er­zie­hen­den Eltern­teil auf­wach­sen. Die­se Fami­li­en ste­hen vor enor­men wirt­schaft­li­chen, recht­li­chen und emo­tio­na­len Herausforderungen.

For­de­run­gen der Süd­ti­ro­ler Platt­form für Allein­er­zie­hen­de EO

Die Süd­ti­ro­ler Platt­form für Allein­er­zie­hen­de EO for­dert des­halb eine Grund­si­che­rung für Kin­der, um die exis­ten­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen die­ser Fami­li­en zu lin­dern. Beson­ders dring­lich ist die Über­prü­fung der finan­zi­el­len Sozi­al­bei­trä­ge wie Kin­der­geld, Miet­bei­trä­ge und Wohnungsnebenkosten.

Schwie­rig­kei­ten bei Sozialleistungen

Ein gro­ßes Pro­blem bei der Bean­tra­gung von Sozi­al­leis­tun­gen bil­det die Berech­nung der wirt­schaft­li­chen Lage (EEVE). Allein­er­zie­hen­de müs­sen neben ihrem Ein­kom­men auch alle zusätz­li­chen Ein­nah­men ange­ben, die oft schwer nach­zu­wei­sen sind, wie Stu­di­en­bei­hil­fen, Trink­geld oder Geld­ge­schen­ke. Die­se Erhe­bung ist oft nicht rea­li­täts­nah und führt dazu, dass vie­le Allein­er­zie­hen­de nicht die Unter­stüt­zung erhal­ten, die sie drin­gend benö­ti­gen. Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist die Anrech­nung soge­nann­ter figu­ra­ti­ver Unter­halts­zah­lun­gen. Die­se hypo­the­ti­schen Beträ­ge ent­spre­chen oft nicht den tat­säch­li­chen finan­zi­el­len Gege­ben­hei­ten der Betrof­fe­nen und kön­nen dazu füh­ren, dass not­wen­di­ge Miet­bei­trä­ge nicht gewährt werden.

Der Unter­halts­vor­schuss: Ein unzu­rei­chen­des Hilfsmittel

Ein wei­te­res zen­tra­les The­ma ist der Unter­halts­vor­schuss, der greift, wenn der unter­halts­pflich­ti­ge Eltern­teil nicht zahlt. Aller­dings sind die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen zu streng und die Beträ­ge seit über einem Jahr­zehnt nicht an die Infla­ti­on ange­passt. Der maxi­ma­le Unter­halts­vor­schuss beträgt der­zeit 328 Euro pro Kind, was ange­sichts der stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten nicht ausreicht.

For­de­run­gen an die Landesregierung

Ange­sichts die­ser Her­aus­for­de­run­gen habe ich gemein­sam mit der Süd­ti­ro­ler Platt­form für Allein­er­zie­hen­de einen Beschluss­an­trag ausgearbeitet. 

Kon­kret for­dern wir:

  1. Die Über­prü­fung der Zugangs­vor­aus­set­zun­gen und Kri­te­ri­en für den Zugang zu Sozi­al­leis­tun­gen, um die beson­de­re Situa­ti­on von Einel­tern­fa­mi­li­en zu berücksichtigen.
  2. Die Anpas­sung der Berech­nun­gen der EEVE: Ein­nah­men, die nicht in der EEVE erfasst wer­den, sol­len über­prüft und die fik­ti­ven Unter­halts­be­trä­ge, die nicht gezahlt wer­den, aus den Berech­nun­gen gestri­chen werden.
  3. Die Anpas­sung der Zugangs­vor­aus­set­zun­gen und Beträ­ge des Unter­halts­vor­schus­ses an die Infla­ti­on und die aktu­el­len Lebenshaltungskosten.

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