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Gesetz­ent­wurf: Frau­en in die Regionalregierung

Vor nicht all zu lan­ger Zeit wur­de mona­te­lang über die poli­ti­sche Ver­tre­tung in der Lan­des­re­gie­rung debat­tiert, ins­be­son­de­re über die Zulas­sung von zwei ita­lie­ni­schen Lan­des­rä­ten. Doch wenn es um die Ver­tre­tung von Frau­en in der Regio­nal­re­gie­rung geht, reicht eine Frau, wie ges­tern im Regio­nal­rat beschlos­sen wur­de. Dies erfolg­te nach einer inte­siv geführ­ten Debatte.

Was sich abspiel­te, war das trau­ri­ge Ende eines lang­wie­ri­gen Pro­zes­ses. In vie­len Berei­chen wie der Lan­des­re­gie­rung und den Gemein­de­aus­schüs­sen müs­sen Frau­en anteils­mä­ßig gemäß ihrer Stär­ke im Land­tag oder Gemein­de­rat ver­tre­ten sein. Doch die­ses Prin­zip gilt wei­ter­hin nicht für die Regio­nal­re­gie­rung. Obwohl die SVP ursprüng­lich einen Geset­zes­ent­wurf der Grü­nen unter­stützt hat­te, knick­te sie vor ihren Mit­te-Rechts-Part­nern in der Regi­on ein. Das Gesetz wird nun ledig­lich fest­le­gen, dass bei­de Geschlech­ter ver­tre­ten sein müs­sen – wobei eine ein­zel­ne Frau ausreicht.

In vie­len Berei­chen wie der Schu­le, der Kran­ken­pfle­ge, dem öffent­li­chen Dienst und ande­ren sind Frau­en zah­len­mä­ßig in der Mehr­heit. Doch in der Regio­nal­re­gie­rung scheint eine Frau aus­rei­chend zu sein. In der Sit­zung des Regio­nal­rats wur­de die Debat­te zum Gesetz­ent­wurf „Frau­en in der Regio­nal­re­gie­rung“ been­det. Die SVP hat sich erneut für einen Kom­pro­miss ent­schie­den und ist vor ihren Koali­ti­ons­part­nern eingeknickt.

Es bleibt noch ein wei­ter Weg: Eine Frau reicht nicht!

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