Frauen, die die Hausfrauenrente beziehen, haben vor Kurzem einen Brief erhalten. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2025 die Hausfrauenrente nicht mehr automatisch der Inflation angepasst wird. Zudem wird erklärt, dass diejenigen, die bisher eine Aufstockung auf die Mindestrente erhalten haben, diese künftig nicht mehr bekommen werden. Zu Recht kam es daraufhin zu einem Aufschrei der Betroffenen.
Das Team K, die Grünen und auch die Freie Fraktion haben daraufhin einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem gefordert wird, diese Maßnahmen zurückzunehmen. Leider wurde dieser Vorschlag von der Mehrheit im Gesetzgebungsausschuss abgelehnt. Eine kleine Änderung konnte jedoch erreicht werden: Die Aufstockung auf die Mindestrente bleibt für all jene, die sie bisher erhalten, weiterhin bestehen.
Das ist jedoch nicht genug. Wir fordern weiterhin, dass die Inflationsanpassung bei der Hausfrauenrente genauso beibehalten wird, wie es auch bei anderen Renten und Gehältern der Fall sein sollte. Aus diesem Grund werden wir den Änderungsantrag erneut im Regionalrat einbringen. Am 17. und 18. Dezember werden wir im Regionalrat darüber diskutieren und eine Entscheidung treffen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Inflationsanpassung auch für die Hausfrauenrente erhalten bleibt.
Es kann nicht sein, dass bei den Schwächsten und bei den kleinsten Renten gespart wird, während es für Politikerinnen und Politiker scheinbar keine finanziellen Grenzen gibt.
Bezieherinnen der Hausfrauenrente bekommen weiterhin die Aufstockung auf die Mindestrente. Aber damit geben wir uns nicht zufrieden.
Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass diese Rente auch regelmäßig an die Inflation angepasst wird.