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Infla­ti­ons­aus­gleich und Lohn­er­hö­hun­gen – Das Geld reicht bei wei­tem nicht!

In einer gemein­sa­men Pres­se­kon­fe­renz haben Maria Eli­sa­beth Rie­der (Team K) und Andre­as Lei­ter-Reber (Freie Frak­ti­on) auf die drin­gen­de Not­wen­dig­keit hin­ge­wie­sen, im aktu­el­len 8‑Mil­li­ar­den-Haus­halt aus­rei­chend Mit­tel für die Infla­ti­ons­an­pas­sung und Lohn­er­hö­hun­gen der öffent­li­chen Bediens­te­ten bereit­zu­stel­len. Die der­zeit vor­ge­se­he­nen Gel­der rei­chen nicht.

Die Zah­len sind alar­mie­rend: Die Lebens­hal­tungs­kos­ten sind in Süd­ti­rol zwi­schen 2008 und 2023 um rund 40 Pro­zent gestie­gen – allein seit 2015 waren es 25 Pro­zent – wäh­rend sich die Löh­ne nicht annä­hernd mit­ent­wi­ckelt haben. Damit ver­bun­den ist ein enor­mer Kauf­kraft­ver­lust, den alle, die in Süd­ti­rol mit einem durch­schnitt­li­chen Monats­ge­halt ihren Lebens­un­ter­halt bestrei­ten, schmerz­lich ver­spü­ren. Sich Rück­la­gen für Inves­ti­tio­nen oder die Alters­vor­sor­ge zu schaf­fen, ist für vie­le kaum noch mög­lich“, erläu­tert der Freie Abge­ord­ne­te Andre­as Lei­ter Reber.  

Maria Eli­sa­beth Rie­der ergänzt: „Ich habe den Zeit­raum von 2010 bis Ende 2015 in mei­nen Berech­nun­gen weg­ge­las­sen, da in die­ser Zeit die Lohn­er­hö­hun­gen vom Staat gestoppt waren. Aber selbst, wenn wir erst ab 2016 rech­nen, müs­sen die Gehäl­ter ab dem 01.01.2023 um 12% stei­gen, um die Infla­ti­on aus­zu­glei­chen. Nur mit die­ser Infla­ti­ons­an­pas­sung kön­nen wir die Kauf­kraft von 2015 wie­der­her­stel­len. Eine Erhö­hung der Grund­ge­häl­ter ist drin­gend nötig, um dann in Zukunft auch eine Ren­te zu sichern, die zum Leben reicht.“

Die Lan­des­re­gie­rung hat­te im Herbst eine Ana­ly­se des Kauf­kraft­ver­lus­tes der Gehäl­ter der öffent­li­chen Bediens­te­ten ange­kün­digt. „Das vor­lie­gen­de Ergeb­nis ist für uns alar­mie­rend“, beto­nen Rie­der und Lei­ter Reber. „Es ist unse­ri­ös, wenn Essens­bons, Bene­fits, Gehalts­vor­rü­ckun­gen, Leis­tungs­lohn und Leis­tungs­prä­mi­en als Lohn­er­hö­hun­gen ange­rech­net wer­den. Der Kauf­kraft­ver­lust der Löh­ne muss auf die fixen Lohn­ele­men­te berech­net wer­den.“
Die bei­den Abge­ord­ne­ten for­dern die Lan­des­re­gie­rung auf, genaue Berech­nun­gen des Kauf­kraft­ver­lus­tes der fixen Lohn­ele­men­te seit 2008 bzw. 2016 durch­zu­füh­ren und zu ver­öf­fent­li­chen. Dar­über hin­aus legen sie einen Ände­rungs­an­trag für den Haus­halt vor, in dem sie ins­ge­samt 600 Mil­lio­nen Euro für den Drei­jah­res­zeit­raum 2025–2027 for­dern, also jeweils 200 Mil­lio­nen Euro pro Jahr. Bis­her sind ledig­lich 200 Mil­lio­nen Euro für das Jahr 2025 und jeweils 125 Mil­lio­nen Euro für die bei­den fol­gen­den Jah­re vor­ge­se­hen.
Damit es zu struk­tu­rel­len Lohn­an­pas­sun­gen kom­men kann, müs­sen die 200 Mil­lio­nen Euro für alle drei Jah­re ein­ge­plant wer­den und aus­schließ­lich für den BüKV sowie den Ver­trag für die Schu­len staat­li­cher Art ver­wen­det wer­den“, for­dern Rie­der und Lei­ter Reber abschlie­ßend. Die­se zwei Vor­schlä­ge wer­den in die­ser Woche im Rah­men der Dis­kus­si­on zum Haus­halts­ge­setz im Land­tag dis­ku­tiert und abgestimmt.

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