Webseite (5)

Ja zur Vor­sor­ge­maß­nah­me für Künst­ler – aber nicht ganz ohne Kritik

Das Regio­nal­ge­setz Nr. 4 von 2020 sieht vor, dass Kunst­schaf­fen­de, die einen Jah­res­bei­trag von min­des­tens 500 Euro in einen Zusatz­ren­ten­fonds ein­zah­len, mit einer Ergän­zung von 500 Euro durch die öffent­li­che Hand rech­nen kön­nen. Dafür wer­den jähr­lich Geld­mit­tel in der Höhe von 500.000 Euro zur Ver­fü­gung gestellt. Die Sum­me des Maxi­mal­bei­tra­ges wur­de nun auf 1.000 € ange­ho­ben , wobei der Min­dest­bei­trag bei 500 € liegt. Das Team K hat die­ser Vor­sor­ge­maß­nah­me zuge­stimmt, jedoch nicht ohne Kritik.

Seit Jah­ren set­ze ich mich für die Ren­ten­ab­si­che­rung von Frau­en ein. Immer wie­der wei­se ich dar­auf hin, dass vie­le Frau­en, ins­be­son­de­re Haus­frau­en, im Alter ohne aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Absi­che­rung daste­hen. Ein The­ma, das vor allem die Aner­ken­nung von Erzie­hungs­zei­ten betrifft, muss ange­gan­gen wer­den. Hier sind wei­te­re Maß­nah­men drin­gend erfor­der­lich, um eine gerech­te und nach­hal­ti­ge Alters­ab­si­che­rung für alle Frau­en zu gewähr­leis­ten. Im Regio­nal­rat habe ich des­halb dazu mei­ne Stel­lung­nah­me abgegeben.

YouTube

Mit dem Laden des Vide­os akzep­tie­ren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung von You­Tube.
Mehr erfah­ren

Video laden

Beitrag teilen