Das Regionalgesetz Nr. 4 von 2020 sieht vor, dass Kunstschaffende, die einen Jahresbeitrag von mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, mit einer Ergänzung von 500 Euro durch die öffentliche Hand rechnen können. Dafür werden jährlich Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Summe des Maximalbeitrages wurde nun auf 1.000 € angehoben , wobei der Mindestbeitrag bei 500 € liegt. Das Team K hat dieser Vorsorgemaßnahme zugestimmt, jedoch nicht ohne Kritik.
Seit Jahren setze ich mich für die Rentenabsicherung von Frauen ein. Immer wieder weise ich darauf hin, dass viele Frauen, insbesondere Hausfrauen, im Alter ohne ausreichende finanzielle Absicherung dastehen. Ein Thema, das vor allem die Anerkennung von Erziehungszeiten betrifft, muss angegangen werden. Hier sind weitere Maßnahmen dringend erforderlich, um eine gerechte und nachhaltige Altersabsicherung für alle Frauen zu gewährleisten. Im Regionalrat habe ich deshalb dazu meine Stellungnahme abgegeben.

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