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Wohn­re­form – eine ver­pass­te Chan­ce für Südtirol

Der Land­tag hat ein Gesetz ver­ab­schie­det, das – so viel lässt sich lei­der bereits jetzt sagen – die Wohn­kri­se in Süd­ti­rol lei­der nicht lösen wird. „Das Haupt­pro­blem ist das unzu­rei­chen­de Ange­bot, ins­be­son­de­re in Bozen. Es braucht ein groß ange­leg­tes öffent­li­ches Wohn­bau­pro­gramm. Geset­ze haben wir vie­le – was fehlt, sind Woh­nun­gen. Nur durch eine Aus­wei­tung des Ange­bots kön­nen die Prei­se sin­ken“, erklärt Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Paul Köllensperger.

Das Gesetz führt hin­ge­gen die Ver­pflich­tung zur 100%igen Kon­ven­tio­nie­rung neu­er Wohn­bau­ten ein – eine Maß­nah­me, die sich als Bume­rang erwei­sen könn­te: Wenn das Bau­en weni­ger ren­ta­bel wird, ent­ste­hen weni­ger neue Wohn­flä­chen, was die Woh­nungs­not wei­ter ver­schärft. Zudem wird damit das gera­de erst gestar­te­te Modell der Woh­nun­gen mit Preis­de­cke­lung fak­tisch abge­schafft. „Ohne Gewinn­mar­gen besteht das Risi­ko, dass noch weni­ger gebaut wird“, so Paul Köl­len­sper­ger weiter.

Die größ­ten Schwach­stel­len des neu­en Gesetzes:

  • 100% Kon­ven­tio­nie­rung: Die 100%ige Ver­pflich­tung zur Kon­ven­tio­nie­rung hat in den Gemein­den, in denen sie bereits gilt, kei­ne posi­ti­ven Effek­te gezeigt und droht, den frei­en Immo­bi­li­en­markt lahmzulegen.
  • Abwan­de­rung jun­ger Men­schen: Jähr­lich ver­las­sen rund 2.000 jun­ge Men­schen die Pro­vinz. Ohne leist­ba­ren Wohn­raum und wett­be­werbs­fä­hi­ge Löh­ne ist Süd­ti­rol als Arbeits­stand­ort unat­trak­tiv und ver­liert wei­ter an Humankapital.
  • Unfle­xi­ble Rege­lun­gen: Das Gesetz berück­sich­tigt nicht aus­rei­chend die Unter­schie­de zwi­schen Tou­ris­mus­ge­mein­den, Rand­ge­bie­ten und Städ­ten. Statt ein­heit­li­cher Regeln braucht es mehr Auto­no­mie für die Gemeinden.
  • Ver­nach­läs­si­gung von Umwelt und Land­schaft: Die Ände­run­gen am Gesetz „Raum und Land­schaft“ begüns­ti­gen neue Bau­vo­lu­men im land­wirt­schaft­li­chen Grün.
  • Kurz­zeit­ver­mie­tun­gen: Der neue Arti­kel gegen die miss­bräuch­li­che Nut­zung von Wohn­raum für tou­ris­ti­sche Zwe­cke ist zwar grund­sätz­lich zu begrü­ßen, dürf­te aber wir­kungs­los und recht­lich anfecht­bar sein – wie ein aktu­el­les Gerichts­ur­teil zeigt.
  • Kei­ne dau­er­haf­te Sozi­al­bin­dung bei Woh­nun­gen mit Preis­bin­dung auf geför­der­tem Bauland.

“Das neue Raum­ord­nungs­ge­setz war mit der Idee der Sied­lungs­gren­zen und dem Prin­zip “innen fle­xi­bel, aus­sen peni­bel” gestar­tet. Heu­te gilt: innen fle­xi­bel, aus­sen fle­xi­bel”, so Paul Köllensperger. 

„Lang­fris­tig ent­hält das Gesetz eini­ge inter­es­san­te Ansät­ze. Beson­ders inter­es­sant ist das Modell des ‚Gemein­nüt­zi­gen Wohn­baus‘. Sei­ne Wir­kung hängt jedoch wesent­lich von den nach­fol­gen­den Ent­schei­dun­gen und einer zügi­gen Umset­zung ab. Eben­so sind die Erhö­hun­gen und Ver­ein­fa­chun­gen der Wohn­bau­för­de­rung begrü­ßens­wert. Auch hier gilt es abzu­war­ten, ob die Bear­bei­tung der Gesu­che und die Aus­zah­lung der För­de­rung schnel­ler erfol­gen. Ob Woh­nen für Nor­mal­ver­die­ner mit die­sem Gesetz güns­ti­ger wird, ist frag­lich“, sagt Maria Eli­sa­beth Rieder.

„Das Lan­des­ge­setz zur Wohn­re­form 2025 ent­hält sicher eini­ge posi­ti­ve Ansät­ze, die zur Abfe­de­rung des ange­spann­ten Woh­nungs­mark­tes bei­tra­gen wer­den. Rasche Effek­te kann man nicht erwar­ten. Lei­der konn­te die Regie­rungs­mehr­heit sich nicht zur dau­er­haf­ten Sozi­al­bin­dung bei  geför­der­tem Bau­land und Woh­nun­gen durch­rin­gen. Wie sich der gemein­nüt­zi­ge Wohn­bau auf den Woh­nungs­markt und den Preis­druck aus­wirkt, ist bei feh­len­der pri­mä­rer Vor­ana­ly­se und aus­rei­chen­den Finanz­mit­teln im Lan­des­haus­halt kaum zu erwar­ten sein.“ sagt Franz Plo­ner dazu.

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